Dr. h.c. Christian Stubbe    Rechtsanwalt

Außergerichtliche Streitbeilegung/Konfliktmanagement


Außergerichtliche Streitbeilegung in der Wirtschaft besteht aus den Instrumenten, die Unternehmen einsetzen können, um Konflikte - innerbetriebliche oder mit Geschäftspartnern - einvernehmlich zu lösen oder durch Dritte fachkundig entscheiden zu lassen. Ziel ist es, die eher aufwendigen Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren möglichst weitgehend zu vermeiden.




Instrumente

Die wichtigsten Instrumente in Deutschland sind: Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten, Adjudikation und Dispute Boards. Jedes dieser Instrumente hat seine Bdeutung; systematisch kann man zwischen der Mediation als einigungsorientiertem und Schiedsgutachten/Adjudikation als entscheidungsorientierten Verfahren unterscheiden. Schlichtung und Dispute Boards verbinden meist Elemente der Mediation und der Drittentscheidung. Mediation setzt grundsätzliche Einigungs-
bereitschaft voraus: fehlt diese, sollte eher an ein Drittentscheidungsverfahren gedacht werden.



DIS - Konfliktmanagement

Schwierig kann die Prüfung sein, welches Instrument für welchen Konflikt geeignet ist. Die Deutsche Institution für Schieds-
gerichtsbarkeit in Köln (DIS)
bietet deshalb seit 2010 ein neuartiges Konfliktklärungsverfahren an, bei dem die Parteien zusammen mit einem erfahrenen Konfliktmanager analysieren, welche Streitpunkte bestehen und wie diese am besten gelöst werden können (DIS-KMO www.dis-arb.de). Der hier gewährleistete systematische Umgang mit Konflikten ist Wesensmerkmal von Konfliktmanagement und Konfliktmanagementsystemen.



Konfliktmanagement-Systeme

Unternehmen sollten zwei Konfliktmanage-
mentsysteme haben: Eines für innerbe-
triebliche Konflikte (Konflikte im Arbeits-
leben), ein zweites und wesentlich anderes für externe Konflikte mit Geschäftspartnern. der Aufwand, solche Systeme einzuführen, ist nicht hoch; er wird bei weitem über-
troffen von den - auch unmittelbar finan-
ziellen - Vorteilen eines systematischen, sinnvollen Umgangs mit Konflikten und der weitegehenden Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen.


Rechtsanwalt Dr. h.c. Christian Stubbe © 2011